Bundesregierung bleibt nach ChatGPT-Urteil zurückhaltend
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Urheberrecht und KI-Regulierung in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung hat verhalten auf den Gerichtsbeschluss das Landgerichts München reagiert, den die Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI erwirkt hatte.
Man wolle wie üblich Urteile nicht kommentieren, habe dieses aber mit Interesse zur Kenntnis genommen, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittwoch auf Anfrage der vor Journalisten.
Die gesamte Thematik Urheberrechte in Zusammenhang mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ sei ein Rechtsfeld, zu dem sich die Bundesregierung „noch keine finale Meinung gebildet“ habe, so Kornelius weiter. „Ich möchte mich dazu nicht festlegen.“ Wichtig sei jedoch, dass mögliche KI-Regulierung ein Wachstum in Europa ermögliche.
Kornelius räumte auf weitere Journalisten-Nachfrage ein, dass die Bundesregierung und das Bundespresseamt „natürlich“ auch selber KI-Tools nutzten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Regierungspressekonferenz am 12.11.2025 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bundesregierung hat Gerichtsbeschluss mit Interesse zur Kenntnis genommen
- Keine finale Meinung zur Thematik Urheberrechte in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz gebildet
- Nutzung von KI-Tools durch Bundesregierung und Bundespresseamt bestätigt
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Zielgruppe: Betreiber von Künstlicher Intelligenz (z.B. OpenAI)
- Region: Deutschland
- Keine Angabe
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Gerichtsbeschluss des Landgerichts München zu Urheberrechtsverstößen von OpenAI
- Unsicherheit der Bundesregierung bezüglich Urheberrechte im Kontext Künstlicher Intelligenz
- Wunsch nach Regulierung, die Wachstum in Europa fördert
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Keine Angabe
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