Landtag beschließt neues Polizeigesetz für Baden-Württemberg
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Polizei und Digitalisierung in Baden-Württemberg
Stuttgart () – Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Neufassung des Polizeigesetzes verabschiedet. Damit erhält die Polizei im Land neue Befugnisse für das digitale Zeitalter, wie die Landesregierung mitteilte.
Das Gesetz ermöglicht unter anderem eine automatisierte Datenanalyse zur Verhinderung schwerster Straftaten und enthält eine Experimentierklausel, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Entwicklung von IT-Produkten erlaubt.
Innenminister Thomas Strobl erklärte, dass das neue Polizeigesetz einen „Digitalisierungs-Turbo“ zünde.
Die Polizei könne nun neue Technologien erproben und Menschen in Notlagen schneller orten. Zudem sei es wichtig, die Polizei technisch so auszurüsten, dass sie die Bevölkerung bestmöglich schützen könne.
Strobl betonte, dass man der Polizei zutraue, Hochtechnologie verantwortungsvoll einzusetzen, um schwere Straftaten zu verhindern.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Einführung einer Rechtsgrundlage für die präventivpolizeiliche Nutzung einer automatisierten Datenanalyse. Daten, die die Polizei rechtmäßig erhoben hat, dürfen nun zusammengeführt werden.
Eine direkte Anbindung der Analyseplattform an Internetdienste oder Social-Media-Plattformen ist jedoch unzulässig. Die Speicherung erfolgt ausschließlich auf polizeieigenen Rechnern, und die parlamentarische Kontrolle wurde erweitert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeistreife im Einsatz (Archiv) |
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