Lebenslange Haft für Mord an Studentin in Stuttgart

9. Januar 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Mordfall in Stuttgart behandelt

() – Das Landgericht Stuttgart hat einen 35-Jährigen wegen Mordes an einer 25-jährigen Studentin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht teilte am Freitag mit, der Mann habe das Opfer, das er flüchtig aus einem Fitnessstudio kannte, am 9. Januar 2025 vor ihrer Wohnung in Stuttgart-Ost aufgelauert und beim Verlassen der Wohnung mit einem Küchenmesser attackiert.

Die Frau erlitt einen Verblutungsschock und starb.

Anschließend nahm der Täter an ihrem Körper sexuelle Handlungen vor. Als Motiv nannte das Gericht Eifersucht, da das Opfer eine neue Beziehung begonnen hatte.

Die Richter sahen die Tat als geplant an und erkannten die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe, da sich in der Tat „absolute Macht- und Besitzansprüche“ des Angeklagten manifestiert hätten.

Die Hauptverhandlung hatte am 14. Juli 2025 begonnen und endete nach 21 Verhandlungstagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 35-Jähriger Täter
  • 25-jährige Studentin als Opfer
  • Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes
  • Tatdatum: 9. Januar 2025
  • Gericht: Landgericht Stuttgart

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Eifersucht als Motiv aufgrund einer neuen Beziehung des Opfers
  • Geplante Tat mit Heimtücke und niedrigen Beweggründen
  • Absolute Macht- und Besitzansprüche des Täters

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verurteilung des Täters zu lebenslanger Freiheitsstrafe
  • Gericht erkennt Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe an
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig

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