SPD legt Konzept für grundlegende Reform der Erbschaftsteuer vor

12. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland

() – Die SPD will die Erbschaftsteuer in grundlegend reformieren.

Das geht aus einem Konzeptpapier hervor, über das das ARD-Hauptstadtstudio berichtet und das gemeinsam von Parteizentrale und Bundestagsfraktion erarbeitet wurde. Ziel ist es demnach, große Vermögen künftig stärker und gerechter zu besteuern, während kleine und mittlere Erbschaften entlastet werden sollen.

Kern des Konzepts ist ein neuer Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro pro Erben, weitgehend unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Selbst genutzte Eigenheime sollen weiterhin steuerfrei vererbt werden, wenn die Erben dort wohnen bleiben.

Für Unternehmen plant die SPD einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro, um die steuerfreie Weitergabe von Familienbetrieben zu ermöglichen. Erst oberhalb dieser Grenze sollen Steuern anfallen, die zudem über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren gestundet werden könnten.

Über Freibeträge hinausgehende Erbschaften sollen künftig stärker besteuert werden. Hierzu finden sich im Konzept aber noch keine konkreten Steuersätze.

Mögliche Mehreinnahmen aus der Reform, laut SPD im niedrigen einstelligen Milliardenbereich, sollen demnach in Bildung investiert werden, etwa in die Modernisierung von Schulen und Hochschulen sowie in gut ausgebildetes Lehrpersonal. Damit will die SPD langfristig Innovationsfähigkeit, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Alter Mann und junge Frau (Archiv)

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  • SPD plant grundlegende Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland.
  • Neuer Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro pro Erben, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
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  • Betroffen sind Erben in Deutschland, insbesondere von großen Vermögen
  • Neuer Freibetrag von rund einer Million Euro pro Erben, zusätzlich fünf Millionen Euro für Unternehmen
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  • Reform der Erbschaftsteuer zur gerechteren Besteuerung großer Vermögen
  • Entlastung für kleine und mittlere Erbschaften
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  • Einführung eines neuen Lebensfreibetrags von rund einer Million Euro pro Erben
  • Planung eines zusätzlichen Freibetrags von fünf Millionen Euro für Unternehmen
  • Mehreinnahmen aus der Reform sollen in Bildung investiert werden

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