BSW beharrt auf Klage zur Neuauszählung der Bundestagswahl
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Wahlrecht und Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
Berlin () – Das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) will vor dem Bundesverfassungsgericht für eine Neuauszählung der Bundestagswahl klagen und hat am Montag seine Argumente dafür vorgestellt. Das BSW war bei der Bundestagswahl 2025 knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert.
„Wir klagen nicht, um ein Ticket in den Bundestag zu bekommen“, sagte BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht bei einer Pressekonferenz am Montag. Man klage, damit korrekt ermittelt werde, was die Wähler vor einem Jahr gewählt hätten. „Und da ist es eben relativ naheliegend, dass tatsächlich diese 9.500 Stimmen, die uns angeblich fehlen, den Ausschlag geben würden für eine völlig andere Zusammensetzung“, sagte sie mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Die aktuelle Koalition besitze wahrscheinlich keine demokratische Legitimation.
Der Bundestag hatte sich im Dezember 2025 gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl ausgesprochen. Die Mehrheit des Wahlprüfungsausschusses hatte zuvor die Einsprüche des BSW für unbegründet abgelehnt. Jeder einzelne Fall sei widerlegt worden, hieß es. Es seien keine Wahlfehler festgestellt worden. Die Bundeswahlleiterin und die 16 Landeswahlleiter seien jedem einzelnen Hinweis sehr präzise nachgegangen.
Der BSW-Parteivorsitzende Fabio De Masi sieht das anders. „Der Bundestag hat statistische Anomalien, die sich bei Prüfung fast immer als dem BSW vorenthaltene Stimmen entpuppten, gar nicht aufgeklärt“, behauptete er. „Das Bundesverfassungsgericht hat 1991 jedoch bei einer Landtagswahl geurteilt, dass bei einem extrem knappen Ergebnis und belegten Zählfehlern vollständig nachgezählt werden muss.“
Amira Mohamed Ali, ebenfalls BSW-Parteivorsitzende, warf dem Bundestag vor, eine Neuauszählung mit einer „hanebüchenen Begründung“ abgelehnt zu haben. Sie stellte unter anderem Zahlen vor, die zeigen sollen, dass Stimmen für das BSW fälschlicherweise als Stimmen für die Partei „Bündnis Deutschland“ gezählt worden sein könnten. „Man will einfach nicht sehen, was – in den Augen von Union, SPD, Grünen und Linkspartei – nicht sein darf: dass das BSW triftige Gründe für eine Neuauszählung genannt hat und nach dieser Neuauszählung mit großer Wahrscheinlichkeit im Bundestag sitzen wird“, sagte sie. „Eine gerichtliche Klärung vom Bundesverfassungsgericht ist daher zwingend erforderlich.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | BSW-Pressekonferenz zu Wahlprüfungsbeschwerde am 09.02.2026 |
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