BGH bestätigt Urteil im Fall eines getöteten Wachmanns in Potsdam

8. April 2026

Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in Leipzig

() – Der in Leipzig ansässige sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts im Fall der Tötung eines Wachmanns in einer Asylbewerberunterkunft verworfen. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.

Der Angeklagte war wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts lebte der Angeklagte in den Jahren 2023 und 2024 in verschiedenen Asylbewerberunterkünften in Potsdam. Im Februar 2023 verletzte er eine Mitbewohnerin mit einem Messer am Arm.

Im Mai 2024 stach er einem Wachmann in der Unterkunft unvermittelt mit einem Messer zweimal in die Brust, woraufhin der Wachmann wenig später an den Verletzungen verstarb.

Die Überprüfung des Urteils ergab keine durchgreifenden Rechtsfehler, sodass das Urteil des Landgerichts Potsdam nun rechtskräftig ist (Beschluss vom 22. Januar 2026 – 6 StR 473/25).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Angeklagter: Einzelperson
  • Betroffene Region: Potsdam
  • Zeitraum: 2023 bis 2024; Urteil rechtskräftig seit 22. Januar 2026

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Tötung eines Wachmanns in einer Asylbewerberunterkunft
  • Angeklagter lebte in verschiedenen Asylbewerberunterkünften
  • Vorangegangene Gewalttat gegen eine Mitbewohnerin

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • BGH hat Revision gegen Urteil des Landgerichts Potsdam verworfen
  • Urteil gegen Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ist rechtskräftig
  • Angeklagter erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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