Hamburg fordert längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Hamburg: Reform im Sexualstrafrecht gefordert
Hamburg () – Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will eine Lücke im Sexualstrafrecht schließen, durch die Vergewaltigungen regelmäßig nach fünf Jahren verjähren.
Das geht dem „Spiegel“ zufolge aus einer Beschlussvorlage hervor, die Hamburg im Juni bei der Justizministerkonferenz einbringen will. Auch das Bundesjustizministerium zeigt sich offen.
„Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an“, sagte Gallina dem „Spiegel“. Die eher kurze Verjährungsfrist könne dazu führen, dass Vergewaltigungen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könnten. „Das höhlt den Schutzgedanken des Gesetzes aus.“ Es müsse deshalb angepasst werden.
Das Bundesjustizministerium erklärte auf Anfrage, es prüfe derzeit, ob „Änderungen an den Verjährungsregeln“ bei Sexualstraftaten nötig seien. „Die Prüfung soll zeitnah abgeschlossen werden“, sagte ein Sprecher dem „Spiegel“.
Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist ist ein Nebeneffekt der Sexualstrafrechtsreform von 2016. Damals verschärfte die Große Koalition das Recht, sorgte aber gleichzeitig dafür, dass Vergewaltigungen seitdem schon nach 5 statt nach 20 Jahren verjähren können. Recherchen des „Spiegel“ zufolge war diese Änderung ein unbeabsichtigter Nebeneffekt der Reform.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gefängnis (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina will Verjährungsfrist für Vergewaltigungen verlängern, die aktuell nach fünf Jahren endet.
- Bundesjustizministerium prüft mögliche Änderungen an den Verjährungsregeln für Sexualstraftaten.
- Die verkürzte Verjährungsfrist ist ein unbeabsichtigter Nebeneffekt der Sexualstrafrechtsreform von 2016.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Opfer von Vergewaltigungen
- Regionen: Hamburg, bundesweit (Bundesjustizministerium)
- Fristen: derzeitige Verjährungsfrist von 5 Jahren, geplante Anpassung zeitnah
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Lücke im Sexualstrafrecht: Vergewaltigungen verjähren nach fünf Jahren.
- Opfer zeigen Taten oft nicht zeitnah an wegen Angst, Scham oder Traumatisierung.
- Kurzfristige Verjährungsfrist ist ein unbeabsichtigter Nebeneffekt der Sexualstrafrechtsreform von 2016.
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Justizsenatorin Anna Gallina plant, die Verjährungsfristen für Vergewaltigungen zu ändern.
- Hamburg bringt Beschlussvorlage bei der Justizministerkonferenz im Juni ein.
- Bundesjustizministerium prüft aktuell Änderungen an den Verjährungsregeln für Sexualstraftaten.
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