BGH bestätigt lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin
Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Justizfall: Mordurteil in Karlsruhe bestätigt
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht Berlin I wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte die Frau am 7. Juli 2025 aus Eifersucht und in der Überzeugung, sie sei sein Besitz, getötet hatte.
Er hatte ihr vor ihrer Wohnung aufgelauert und sie mit zahlreichen Messerstichen in Hals, Nacken und Oberkörper tödlich verletzt. Die Tat wurde als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet.
Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so der BGH. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 24. Februar 2026 – 5 StR 678/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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